Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 1. Begriffsbestimmungen

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bezieht sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwischen GreenMobility und dem Antragsteller und dem Nutzer von GreenMobility gelten, unter anderem für das registrierte Konto bei GreenMobility, die Reservierung, Nutzung und Bezahlung eines GreenMobility-Fahrzeugs, ob über die GreenMobility Mobile App oder nicht. 

1.2. Nutzer – bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die sich erfolgreich bei GreenMobility registriert und somit ein Konto bei GreenMobility erstellt hat, um unter bestimmten Bedingungen ein Auto mieten zu können. 

1.3. GreenMobility – ist die Partei, die dem Nutzer das Fahrzeug zur Vermietung zur Verfügung stellt. Im Folgenden werden die Länderparteien von GreenMobility aufgeführt, die im Folgenden als Partei oder Parteien bezeichnet werden.
 

Parteien 
 

Belgien 

GreenMobility NV
Vosstraat 323
2100 Antwerpen
MwSt.-Nr.: BE0744 934 264
KBC: BE38 7340 4912 7172 

GreenMobility Gent BV
Vosstraat 323
2100 Antwerpen
MwSt.-Nr.: BE0745 709 868
KBC: BE23 7340 4912 9091
 

Dänemark

GrünMobilität A/S
Landgreven 3, 4. sal
1301 København K
CVR: 35521585 

 

Finnland

GreenMobility Finnland Oy
Siltasaarenkatu 4
00530 Helsinki
Geschäfts-ID: 3133532-1
 

Deutschland

GreenMobility Deutschland GmbH
Colonnaden 3
20354 Hamburg
HRB 168500
Handelsregister-Nr.: 168500
Umsatzsteuer-Nr.: DE349117351 

Twist mobility GmbH
Zettachring 10 A,
70567 Stuttgart
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE328836971
 

Schweden

GreenMobility Sweden AB
Olof Palmes gata 29
111 22, Stockholm
Org. Nr: 5592222631
 

Die Niederlande

GreenMobility ist ein Handelsname von Fetch Mobility BV, (eingetragen in den Niederlanden unter
Entrada 100
1114AA Amsterdam-Duivendrecht)
KVK Nr. : 72871237
BTW: NL859268184B01

   

1.4. GreenMobility-Fahrzeug(e) – Bezieht sich auf jedes Fahrzeug oder jede Fahrzeugflotte, die dem Nutzer von GreenMobility unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung gestellt wird. 

1.5. Mietvertrag – ist der Vertrag über die Anmietung eines GreenMobility-Fahrzeugs, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. 

1.6. Mietzeitraum – Bezieht sich auf den Zeitraum von der Freischaltung des Fahrzeugs durch den Nutzer bis zur Beendigung der Anmietung durch den Nutzer über die mobile App oder den Besitz des Fahrzeugs auf andere Weise. 

1.7. Preisliste – Bezieht sich auf die aktuellste Preisliste, die zum Zeitpunkt der Nutzung oder Anmietung des Fahrzeugs und damit zu Beginn der Mietdauer gilt. Diese ist auf der GreenMobility Website für jedes Land zu finden. 

1.8. Zone – Bezieht sich auf den von GreenMobility definierten Bereich, in dem es möglich ist, den Mietzeitraum zu beginnen und zu beenden und der in der mobilen App angezeigt wird. Das Parken des Fahrzeugs am Ende des Mietzeitraums muss daher innerhalb der Zone erfolgen, in Übereinstimmung mit den am Endstandort geltenden Parkbedingungen. Nur beim Parken auf den Parkplätzen innerhalb der Zone und in Übereinstimmung mit den für den jeweiligen Parkplatz geltenden gesetzlichen Bestimmungen und diesen Bedingungen kann das Fahrzeug geparkt und verschlossen abgestellt werden, ohne dass es zu Bußgeldern oder anderen zusätzlichen Kosten kommt. 

1.9. GreenMobility Website – Der entsprechende Teil von www.greenmobility.com. 

 

2. Im Allgemeinen

2.1. Jede Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 

2.2. GreenMobility behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste von Zeit zu Zeit zu ändern und sie auf seiner Website zu veröffentlichen. Wenn GreenMobility wesentliche Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornimmt, die eine wesentliche Auswirkung auf die Nutzung oder den Nutzer haben können, muss der Nutzer die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Beginn eines neuen Mietzeitraums akzeptieren. 

2.3. GreenMobility behält sich das Recht vor, den Zugang zur Nutzung eines Fahrzeugs sofort zu sperren und gesperrt zu halten, wenn ein (Verdacht auf) Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (ein Verdacht auf) Missbrauch, Betrug oder andere unzulässige Handlungen des Nutzers oder von Personen, die Zugang zu den Identifizierungsdaten des Nutzers haben, was ausschließlich von GreenMobility zu beurteilen ist, oder wenn es die Umstände des Falles erfordern. Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer einer anderen Person als dem Nutzer erlaubt, ein Fahrzeug zu fahren.  

2.4. Ein Nutzer kann bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Geldstrafen belegt werden. Darüber hinaus muss der Nutzer GreenMobility für jeden Schaden entschädigen, der infolge eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Gesetz entstanden ist, und der Nutzer haftet für die Verwaltungskosten gemäß der Preisliste. 

2.5. GreenMobility behält sich das Recht vor, Informationen über den Nutzer zu registrieren, falls sein GreenMobility-Konto gesperrt wird. Dem Nutzer kann daher die Eröffnung eines neuen GreenMobility-Kontos verweigert werden. GreenMobility kann die Zulassung eines Nutzers verweigern, wenn die Person auf einer so genannten „GreenMobility-Sperrliste“ eingetragen ist, die zwischen den Parteien nach Genehmigung durch die örtliche Datenschutzbehörde ausgetauscht wird. 

 

3. Kundenbeziehung

3.1. Mit der Registrierung bei GreenMobility erkennt der Nutzer an, dass er einen verbindlichen elektronischen Vertrag mit GreenMobility geschlossen hat und somit an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden ist. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass GreenMobility ihn bezüglich der Fakturierung oder anderen wichtigen Angelegenheiten auf elektronischem Wege kontaktieren kann. 

3.2. Das Login des Nutzers bei GreenMobility ist persönlich und darf nur vom Nutzer selbst verwendet werden. Im Falle einer unbefugten Nutzung des Nutzer-Logins haftet der Nutzer für eine Gebühr gemäß der Preisliste und alle Folgekosten ohne Einschränkung. Der Benutzer und der Fahrer haften beide für alle Folgekosten einschließlich der Schadenskosten, unabhängig von der Versicherung von GreenMobility. 

  1. Der Nutzer darf bei der Erstellung und späteren Änderung seines Logins/Kontos nur seine eigenen Daten verwenden. Der Nutzer darf also nicht die Führerscheindaten, Kreditkartendaten oder Kontaktdaten anderer Personen verwenden. 
  2. Der Nutzer darf nicht zulassen, dass eine andere Person sein Konto nutzt oder damit fährt. Ein Verstoß hiergegen führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes sowie zum Bezahlen einer Gebühr gemäß der Preisliste zuzüglich aller Kosten, die durch das Fahren entstehen. Jede Haftung, die mit solchen Fahrten verbunden ist, liegt ohne Einschränkung in der Verantwortung des Nutzers.

3.3. Bei der Registrierung muss der Nutzer: 

  1. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. 
  2. Sie müssen eine gültige Zahlungsmethode mit einem sofort verfügbaren Betrag verwenden, der ausreicht, um den Mietzeitraum und eventuelle Zusatzkosten, wie z. B. das Risiko von Schäden, zu bezahlen. 
  3. In den Niederlanden muss der Nutzer im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der von einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, den USA oder Kanada, oder anderen Nationen ausgestellt wurde, die wir von Fall zu Fall als gültig einstufen. In den Niederlanden ist es außerdem erforderlich, dass Sie seit mindestens 12 Monaten im Besitz Ihres Führerscheins sind und dass dieser von GreenMobility gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie überprüft wird.

3.4. Ein Nutzer kann ein Fahrzeug nur dann reservieren, fahren und bezahlen, wenn er weiterhin alle Anforderungen und Verpflichtungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt. Ein Nutzer darf daher niemals einem Dritten ein Auto unter seinem Konto vermieten oder es fahren lassen oder einem Dritten erlauben, es zu fahren. Dies geschieht unter Androhung eines Bußgeldes, zuzüglich der damit verbundenen Haftung für Schäden und andere, ohne Einschränkung. 

3.5. Bei der Registrierung erhält der Nutzer Anmeldeinformationen. Dabei handelt es sich um einen Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und ein Passwort, mit denen er Zugang zu Funktionen und (persönlichen) Informationen in der GreenMobility-App erhält (z. B. Reservierung eines Fahrzeugs oder Einsicht und Änderung persönlicher Daten). Diese Anmeldedaten des Nutzers sind persönlich und dürfen nur vom Nutzer selbst verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anmeldedaten und alle anderen Codes, wie z.B. den Anmeldecode des Telefons selbst, geheim zu halten. Der Nutzer verpflichtet sich, das für den Zugang zum GreenMobility-Konto verwendete Passwort unverzüglich zu ändern, wenn GreenMobility ihn dazu auffordert. Im Falle einer unbefugten Nutzung eines Logins und/oder Kontos haftet der Nutzer für eine Entschädigung gemäß der auf der GreenMobility-Website veröffentlichten Preisliste sowie für alle anderen direkten oder indirekten Kosten. Sowohl der Nutzer als auch der Fahrer haften gesamtschuldnerisch für alle Kosten und Schäden, unabhängig von der Versicherung. 

3.6. Der Nutzer sollte GreenMobility über jede Änderung der (persönlichen) Daten informieren, die er GreenMobility über die App oder den Kundendienst zur Verfügung gestellt hat. Dies gilt auch für das unbefugte Führen eines Fahrzeugs, z. B. durch Entzug oder Aussetzung des Führerscheins. Wenn die angegebenen Daten nachweislich falsch sind (z. B. falsche E-Mail-Adresse), behält sich GreenMobility das Recht vor, die Nutzung eines Fahrzeugs vorübergehend auszusetzen oder das Konto des Nutzers zu deaktivieren. 

3.7. Der Nutzer darf bei der Erstellung und späteren Änderung seines Logins/Kontos nur seine eigenen Daten verwenden. Der Nutzer darf auch nicht die Führerschein-, Kreditkarten- oder Kontaktinformationen anderer verwenden. Der Nutzer muss sicherstellen, dass alle Informationen über ihn jederzeit auf dem neuesten Stand sind. Die Informationen des Nutzers können jederzeit über die GreenMobility-App oder den Kundendienst aktualisiert werden. 

3.8. Pro Führerschein kann maximal ein Benutzer angelegt werden. Wiederholte Versuche, mehrere Nutzer mit demselben Führerschein anzulegen, können zu einer dauerhaften Sperrung führen. Besondere Bedingungen gelten für Geschäftsfahrten/Konten mit einem genehmigten Handels- und/oder Geschäftsvertrag. 

3.9. Mit der Registrierung ermächtigt der Nutzer GreenMobility, die vom Nutzer angegebenen persönlichen Daten, wie sie in der GreenMobility-App aufgeführt sind, zu überprüfen. Sollten Bonitätsauskünfte oder Diskrepanzen zwischen den vom Nutzer angegebenen Informationen und den offiziellen Informationen bestehen, behält sich GreenMobility das Recht vor, die Registrierung des Kunden abzulehnen. Ergeben sich solche Auskünfte oder Unstimmigkeiten während des Vertragsverhältnisses, so gilt dies als Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

3.10. Wenn der Nutzer die Fahrzeuge von GreenMobility 90 Tage hintereinander nicht nutzt, behält sich GreenMobility das Recht vor, den Nutzer nach eigenem Ermessen zu deaktivieren, und der Nutzer muss sich dann neu registrieren. 

3.11. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, das Smartphone, die Nutzung der GreenMobility-App, alle (Zugangs-)Codes und Identifikationsdaten sicher und geheim zu halten. 

3.12. Der Nutzer ist verpflichtet, den Verlust oder Diebstahl seines Smartphones mit der GreenMobility-App oder einen Verdacht auf Missbrauch der App unverzüglich an GreenMobility zu melden (per E-Mail oder Telefon an den Kundendienst), damit GreenMobility die App sperren und einen (weiteren) Missbrauch verhindern kann. 

3.13. GreenMobility steht es frei, das Benutzerkonto des Nutzers zu sperren, wenn die GreenMobility-App von mehreren Telefonen aus genutzt wird, auch während einer Fahrt. 

 

4. Preis und Bezahlung

4.1. Der Nutzer verpflichtet sich, die in der Preisliste auf der Website von GreenMobility genannten Preise und eventuellen Vertragsstrafen zu zahlen. Der Mietpreis für die Nutzung eines Fahrzeugs kann aus einem zeitabhängigen Teil und/oder einem entfernungsabhängigen Teil bestehen. Der zeitabhängige Teil des Preises wird in der GreenMobility-App für jede Reservierung und für jede Nutzung angezeigt. Der entfernungsabhängige Teil des Preises ist im Gesamtpreis pro Fahrt enthalten und auf der Rechnung von GreenMobility an den Nutzer angegeben. Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung von Bußgeldern und anderen Kosten, die GreenMobility z.B. aufgrund von Falschparken, mangelnder Reinigung o.ä. in Rechnung gestellt werden. Diese können gesondert vom Fahrpreis der Mietperiode mit separaten Rechnungen in Rechnung gestellt werden. Maßgeblich hierfür sind die Verwaltungsdaten von GreenMobility. Alle Angebote und Tarife sind nur indikativ. Die Preisliste ist maßgebend. 

4.2. Die Zahlungen des Nutzers erfolgen auf Basis der vom Nutzer gewählten Zahlungsart. Dies ist die Abbuchung von der Kreditkarte oder die anschließende Zahlung (per E-Mail mit einem Zahlungslink oder zu gegebener Zeit direkt in der App) über eine der unterstützten Zahlungsarten. Dabei nimmt GreenMobility die Dienste Dritter in Anspruch.  

4.3. Der Zahlungsort ist einer der Sitze von GreenMobility. 

4.4. Der Nutzer hat niemals das Recht, mit seinen Forderungen gegenüber GreenMobility aufzurechnen. Der Nutzer hat auch kein Recht, das/die Auto(s) von GreenMobility bis zur Befriedigung seiner Gegenforderungen zurückzuhalten. 

4.5 Für jede am Fälligkeitstag unbezahlte Rechnung werden automatisch und ohne Vorankündigung Verzugszinsen in der Höhe der nationalen Vorschriften zulässigen Höchstbeträge berechnet. 

4.6. Auf Rechnungen, die bei Fälligkeit nicht beglichen sind, werden pauschale Zinsen bis zu dem nach den örtlichen Vorschriften zulässigen Höchstbetrag erhoben. 

4.7. Die vollständige oder teilweise Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag hat die sofortige Fälligkeit aller anderen Beträge und nicht bezahlten Rechnungen zur Folge. Bleibt eine Rechnung (teilweise) unbezahlt, ist GreenMobility berechtigt, die weitere Nutzung eines Fahrzeugs, ob bereits geplant oder nicht, auszusetzen. Darüber hinaus ist GreenMobility berechtigt, die Vereinbarung zwischen den Parteien durch Sperrung des GreenMobility-Kontos zu beenden oder aufzulösen. 

4.8. Eine Rechnung muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt beanstandet werden. Jede spätere Beanstandung wird als verspätet betrachtet und kann nicht berücksichtigt werden. 

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Alle GreenMobility-Rechnungen, die der Nutzer erhält, müssen sofort nach Abschluss der Fahrt bezahlt werden. 

5.2. Bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann GreenMobility Mahnkosten geltend machen, Vertragsstrafen und Schadensersatz verlangen und gegebenenfalls den Gerichtsvollzieher einschalten.

 

6. In Bezug auf das Auto

6.1. Zu Beginn einer Fahrt ist der Nutzer dafür verantwortlich, sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen und vor Fahrtantritt die Bremsen, das Lenkrad, die Blinker und die Beleuchtung zu überprüfen. Jede Beanstandung und/oder Beschädigung des Fahrzeugs muss GreenMobility vor Fahrtantritt gemeldet werden. Andernfalls kann der Schaden dem Insassen angelastet werden, auch wenn nicht feststeht, dass der Nutzer den Schaden verursacht hat. 

6.2. In bestimmten Fällen ist das Fahrzeug mit einem Kindersitz ausgestattet. Kindersitze dürfen nur auf dem Rücksitz verwendet werden. Ob der Kindersitz auf dem Rücksitz verwendet wird, ist allein Sache des Benutzers. Der Benutzer ist für den korrekten und legalen Einbau des Kindersitzes verantwortlich. Der Kindersitz darf nicht aus dem Fahrzeug entfernt werden. 

6.3. Der Nutzer bestätigt, darüber informiert worden zu sein, dass alle Fahrzeuge aus Sicherheits- und Funktionsgründen mit einem Satellitenortungssystem ausgestattet sind. 

6.4. Aufkleber oder andere Verzierungen dürfen nicht vom Fahrzeug entfernt werden. Es dürfen auch keine Aufkleber oder andere Verzierungen angebracht werden. Wenn die Aufkleber oder Teile davon entfernt werden, trägt der Nutzer die Kosten von GreenMobility für deren Ersatz. 

6.5. Das Auto darf nicht verwendet werden für: 

  1. Die Beförderung von Personen oder Gütern gegen Entgelt, direkt oder indirekt. 
  2. Fahren auf unbefestigter Straße. 
  3. Jegliche Form von Motorsportwettbewerben, Rallyes, Demonstrationen, Fahrkursen oder Testfahrten. 
  4. Transport von Waren, die unangenehme Gerüche oder ungewöhnliche Abnutzung verursachen. 
  5. Transport von Hunden oder anderen Haustieren. 
  6. Beförderung von mehr Personen als Sicherheitsgurte im Fahrzeug vorhanden sind. 
  7. Für die Beförderung von Kleinkindern, es sei denn, es wird ein vorgeschriebener Kindersitz oder eine Sitzerhöhung auf dem Rücksitz verwendet. 

Jegliche Nutzung im Sinne des oben genannten Absatzes 6.5 führt zur sofortigen Sperrung des Nutzers in den Systemen von GreenMobility, und der Nutzer haftet uneingeschränkt für alle Bußgelder, Schäden und andere damit verbundene Kosten, die sich aus einer solchen Nutzung ergeben. 

6.6. Es ist verboten,: 

  1. vorsätzliche Beschädigung des Fahrzeugs oder anderer Verkehrsteilnehmer und der Straße, einschließlich der Emission von Rauch oder anderen Gerüchen; 
  2. das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Geisteszuständen zu benutzen, die das Fahrverhalten beeinflussen können, oder bei einem Test zur Untersuchung dieses Umstands nicht zu kooperieren; 
  3. die Batterie des Fahrzeugs so weit entladen, dass das Fahrzeug die nächste Ladestation nicht mehr erreichen kann. Wenn der Batteriestand 5 % erreicht, gibt das Fahrzeug eine Warnung über einen niedrigen Batteriestand aus und weist auf die Lademöglichkeiten hin. In diesem Fall muss der Nutzer das Fahrzeug sofort aufladen, da er für die Abschleppkosten gemäß der Preisliste haftet. 
  4. im Auto zu rauchen oder anderen das Rauchen zu erlauben. 
  5. einen beliebigen Airbag im Fahrzeug deaktivieren. 
  6. ohne vorherige Genehmigung von GreenMobility Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen. 
  7. das Recht zum Fahren auf eine andere Person als den registrierten Nutzer zu übertragen. Im Falle eines Verstoßes verwirkt der Nutzer eine sofort fällige Geldstrafe, die in der Preisliste aufgeführt ist, sowie alle weiteren Kosten. 
  8. das Fahrzeug in einem anderen Land als dem Startland abzustellen. Wenn das Fahrzeug außerhalb der Grenzen des Startlandes zurückgelassen wird, haftet der Nutzer auch für die Kosten der Rückführung in das Startland. 
  9. den Batteriestand des Fahrzeugs auf 0% sinken lassen. Wenn Sie z.B. ein Auto in Amsterdam mieten und es über die Grenze der Niederlande hinaus fahren und das Auto außerhalb der Niederlande keinen Strom mehr hat, gehen die Abschleppkosten zu Lasten des Benutzers. 
  10. Überladung oder Beladung ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen und/oder Verwendung als Lagerraum (keinesfalls für Lebensmittel); 
  11. das Fahrzeug nach Beendigung der Nutzung in der App in irgendeiner Weise zu nutzen; 
  12. das Fahrzeug für den Transport von Betäubungsmitteln, illegalen Waren, Sprengstoffen, brennbaren oder explosiven Stoffen (einschließlich Gasflaschen) zu verwenden 
  13. den Innenraum des Fahrzeugs verschmutzen und/oder Abfälle oder andere Gegenstände im Fahrzeug zurücklassen. 
  14. mit den GreenMobility-Autos wahnsinnig zu fahren oder andere illegale Dinge zu tun. Die Konsequenzen daraus sind im Abschnitt 6.9. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt. 

Jede in diesem Absatz aufgeführte Nutzung führt zur sofortigen Sperrung des Nutzers in den Systemen von GreenMobility, und der Nutzer haftet ohne Einschränkung für alle Bußgelder, Schäden und andere damit verbundene Kosten aus einer solchen Nutzung. 

6.7. Das Folgende gilt für das Überqueren von Landesgrenzen mit einem GreenMobility-Fahrzeug:  

  • Belgien: Ein Nutzer, der ein GreenMobility-Auto in Belgien mietet, darf nach Deutschland und in die Niederlande fahren. 
  • Dänemark: Ein Nutzer, der ein GreenMobility-Auto in Dänemark mietet, darf nach Schweden fahren. 
  • Finnland: Ein Nutzer, der ein GreenMobility-Fahrzeug in Finnland mietet, darf keine Landesgrenzen überschreiten. 
  • Deutschland: Ein Nutzer, der ein GreenMobility-Auto in Deutschland mietet, darf nach Belgien und in die Niederlande fahren.  
  • Die Niederlande: Ein Nutzer, der ein GreenMobility-Auto in den Niederlanden mietet, darf nach Deutschland und Belgien fahren. 
  • Schweden: Ein Nutzer, der ein GreenMobility-Auto in Schweden mietet, darf nach Dänemark fahren.  

Der Nutzer muss in jedem Fall bei Grenzübertritt das Fahrzeug an seinen ursprünglichen Standort im Ursprungsland zurückbringen, um die Reise zu beenden.

6.8. GreenMobility behält sich das Recht vor, dem Nutzer das Fahrzeug jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder abzunehmen, wenn GreenMobility den Verdacht hat, dass das Fahrzeug unter Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt wird oder wurde. In diesem Fall hat der Nutzer keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder eine finanzielle Entschädigung, und ein eventueller Transport geht zu Lasten des Nutzers. 

6.9. Wenn die Polizei oder eine andere Behörde feststellt, dass das Fahrzeug während der Mietzeit für illegale oder unsachgemäße Zwecke verwendet wurde, hat sie das Recht, das Fahrzeug unverzüglich zu beschlagnahmen, ohne dass der Nutzer Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder eine finanzielle Entschädigung hat. Der Nutzer ist für alle damit verbundenen Transporte verantwortlich. Der Nutzer ist außerdem für alle rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen verantwortlich, die GreenMobility daraus entstehen. 

6.10. Wenn ein Auto von der Polizei oder den Behörden beschlagnahmt oder eingezogen wird, wegen unsachgemäßer Fahrweise, Vandalismus oder anderem, wobei GreenMobility das Recht auf das Auto verliert, sei es kurzfristig oder dauerhaft, haftet der Nutzer für alle Kosten und Verluste, die GreenMobility in diesen Beziehungen entstehen, ohne Einschränkung. Dies gilt insbesondere auch für den Preis des kompletten Fahrzeugs, sollte das Fahrzeug beschlagnahmt werden. 

6.11. Auf Verlangen von GreenMobility hat der Nutzer GreenMobility unverzüglich mitzuteilen, wo das Fahrzeug am Ende des Mietzeitraums abgestellt ist. 

6.12. GreenMobility ist nicht verantwortlich für beschädigte, verlorene oder vergessene private Gegenstände während oder nach der Mietdauer, wird aber in angemessenem Umfang versuchen, bei der Wiederbeschaffung vergessener Gegenstände zu helfen. 

 

7. Aufladen des Fahrzeugs

7.1. Das Fahrzeug enthält eine Ladeanleitung für das Aufladen des Fahrzeugs. Der Benutzer muss diese Anweisungen lesen und befolgen. Das bedeutet auch, dass der Nutzer das Fahrzeug mit einem Ladekabel im Kofferraum an eine zugelassene öffentliche Ladestation in der vorgeschriebenen Weise anschließen muss. Das Fahrzeug kann auch an den von GreenMobility eingerichteten Ladestationen auf den Parkplätzen innerhalb der Zone aufgeladen werden. 

7.2. Wird das Fahrzeug an einer anderen als den oben genannten Ladestationen aufgeladen, trägt der Nutzer die Ladekosten selbst, haftet für die Zahlung und hat keinen Anspruch auf Erstattung durch GreenMobility. In diesen Fällen haftet der Nutzer für die Kosten und Gebühren, die durch die Nutzung der anderen Ladestationen entstehen. 

7.3. Wird das Ladekabel oder die Ladekarte des Fahrzeugs  missbräuchlich zum Aufladen eines anderen als des gemieteten Fahrzeugs verwendet, so hat der Nutzer eine Gebühr gemäß der Preisliste zu entrichten und haftet für die aus diesem Missbrauch resultierenden Kosten und Gebühren. GreenMobility behält sich das Recht vor, den Nutzer wegen dieser Art von Missbrauch bei der Polizei anzuzeigen. 

7.4. Die Verwendung des im Fahrzeug vorhandenen Ladeschlüsselanhängers (der Schlüssel, der den Zugang zum Laden ermöglicht) ist kostenlos, sofern dieser ausschließlich zur Bezahlung des Stroms für das Fahrzeug verwendet wird. Der Ladeschlüsselanhänger kann nur an öffentlichen Ladestationen oder an Ladestationen, die GreenMobility vorbehalten sind, verwendet werden. Ist es nicht möglich, mit dem Ladeschlüsselanhänger zu bezahlen, z.B. an einer privaten oder betrieblichen Ladestation, werden dem Nutzer die Kosten für die Ladung in Rechnung gestellt. Die Verwendung des Ladeschlüsselanhängers zum Aufladen anderer Fahrzeuge ist strengstens untersagt. Dies wird mit einer Geldstrafe von 250 € (oder dem Gegenwert in anderen Währungen) pro Vorfall geahndet. Sollte sich herausstellen, dass der Ladeschlüsselanhänger zu irgendeinem Zeitpunkt missbräuchlich verwendet wurde, z. B. für ein anderes Fahrzeug, ist der Nutzer verpflichtet, GreenMobility alle daraus entstehenden Kosten nach Ermessen von GreenMobility zu erstatten. Der Ladeschlüsselanhänger muss unter Androhung eines Bußgeldes im Fahrzeug belassen werden. Die Bußgeldbeträge sind in der Preisliste aufgeführt. 

7.5. Der Nutzer kann Freiminuten für den nächsten Mietzeitraum verdienen, indem er das Fahrzeug auflädt, wenn der Batteriestand am Ende der Miete unter einem bestimmten Wert liegt. Auf GreenMobility.com finden Sie die spezifischen Batteriestände und die Anzahl der Freiminuten, die für jedes Fahrzeug einmal pro Tag verdient werden können. 

 

8. Der Mietzeitraum

8.1. Bei der Buchung eines Fahrzeugs in der App kann das Fahrzeug vom Nutzer 20 Minuten lang kostenlos reserviert werden. Die ersten 20 Reservierungsminuten pro Tag und Fahrt sind kostenlos. Danach zahlt der Nutzer pro Minute (gemäß Preisliste) für die Reservierungszeit. Der Nutzer wählt bei der Buchung eines Fahrzeugs über die Reservierungsoption die gewünschte Reservierungszeit aus. Eine verbrauchte freie Reservierungszeit (z.B. die ersten 20 Minuten) wird um Mitternacht zurückgesetzt. Durch eine Reservierung kommt ein Mietvertrag zwischen dem Nutzer und GreenMobility zustande. 

8.2. Der Mietzeitraum beginnt, wenn der Nutzer das Fahrzeug mit der mobilen App freischaltet. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Verantwortung des Nutzers für das GreenMobility-Fahrzeug. 

8.3. Vor der Benutzung des GreenMobility-Autos muss der Nutzer die Sauberkeit und den Geruch im Inneren des GreenMobility-Autos überprüfen. Wenn sich das GreenMobility-Auto in einem schlechten Reinigungszustand befindet oder schlecht riecht, ist der Nutzer verpflichtet, GreenMobility zu kontaktieren und zu informieren, bevor er den Motor startet. 

8.4. Vor der Nutzung des GreenMobility-Autos muss der Nutzer das GreenMobility-Auto auch auf Schäden überprüfen, die noch nicht registriert sind. Wenn das GreenMobility-Auto in einem so beschädigten Zustand ist, dass der Nutzer es nicht fahren möchte, muss der Nutzer GreenMobility kontaktieren und darüber informieren, woraufhin die für die Inspektion aufgewendete Zeit gutgeschrieben wird. 

  1. Der Nutzer muss Schäden oder Fehler am GreenMobility-Fahrzeug, die nicht bereits über die App angezeigt wurden, unverzüglich an GreenMobility melden. 
  2. Wenn GreenMobility feststellt, dass Schäden oder Fehler vor der Nutzung des GreenMobility-Fahrzeugs untersucht oder behoben werden müssen, behält sich GreenMobility das Recht vor, die Nutzung des GreenMobility-Fahrzeugs durch den Nutzer abzulehnen. 

8.5. Während des Mietzeitraums muss der Nutzer: 

  1. Das GreenMobility-Auto nur dann zu fahren, wenn der Nutzer seinen gültigen Führerschein bei sich hat und auch sonst körperlich und geistig in der Lage ist, das GreenMobility-Auto zu fahren. 
  2. Halten Sie sich in jeder Hinsicht an die geltende örtliche Straßenverkehrsordnung und andere einschlägige Verkehrs- oder andere Gesetze und Vorschriften in dieser Stadt und diesem Land. 
  3. Sichern Sie das GreenMobility-Auto ordnungsgemäß gegen Diebstahl, indem Sie immer die Fenster schließen und das GreenMobility-Auto abschließen, wenn Sie es verlassen. 
  4. Stellen Sie die Benutzung des GreenMobility-Fahrzeugs sofort ein, wenn die Warnleuchten auf dem Armaturenbrett aufleuchten. 
  5. Stellen Sie sicher, dass das GreenMobility-Fahrzeug über genügend Strom verfügt, damit der Nutzer jederzeit die Miete des GreenMobility-Fahrzeugs innerhalb der Zone beenden kann, und dass das GreenMobility-Fahrzeug eine ausreichende Reichweite hat, um das nächste öffentliche Lademodul zu erreichen. 
  6. Behandeln Sie das GreenMobility-Auto korrekt und ordnungsgemäß, so wie man es von einem normalen Durchschnittsbürger, der ein Auto mietet, erwarten kann (auch bekannt als „Bonus Pater“). 

8.6. Um die Anmietung des GreenMobility-Autos zu beenden, muss das GreenMobility-Auto innerhalb der Zone in der Stadt, in der der Nutzer die Fahrt begonnen hat, oder in den zugehörigen Satellitenzonen geparkt werden, und das Parken muss auch den örtlichen Parkregeln und -gesetzen sowie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Ein GreenMobility-Auto muss immer in seine ursprüngliche Zone zurückkehren. 

8.7. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Nutzer sicherstellen, dass: 

  1. Das Ladekabel wird korrekt im Kofferraum des GreenMobility-Autos verstaut, wenn es nicht geladen wird. 
  2. Die Feststellbremse des GreenMobility-Fahrzeugs ist angezogen. 
  3. die Fenster des GreenMobility-Fahrzeugs ordnungsgemäß geschlossen sind und die Türen des GreenMobility-Fahrzeugs verriegelt sind. 
  4. Das GreenMobility-Auto wird in demselben Zustand und in derselben Sauberkeit zurückgelassen, in dem der Nutzer das GreenMobility-Auto übernommen hat. 
  5. Alle Zubehörteile wie Kindersitze sind im und am Fahrzeug vorhanden. 

8.8. Der Mietzeitraum für das GreenMobility-Fahrzeug endet erst, wenn der Nutzer sichergestellt hat, dass die Liste in Absatz 8.7 vollständig ist und wenn der Nutzer anschließend die Miete über die mobile App beendet hat. 

8.9. Kann die Nutzung aus irgendeinem Grund nicht beendet werden, ist der Nutzer verpflichtet, dies GreenMobility über die GreenMobility-App oder den Kundenservice unverzüglich mitzuteilen, beim Fahrzeug zu verbleiben und die Anweisungen des GreenMobility-Kundenservices zu befolgen. Im Falle von Zweifeln, ob die Kündigung erfolgreich war, sollte der Nutzer den Kundendienst anrufen, um dies zu überprüfen, oder das Fahrzeug abschließen und die Mietdauer beenden lassen. Schließt der Nutzer das Fahrzeug falsch ab oder unterlässt er dies, kann dies dazu führen, dass der Mietzeitraum nicht beendet wird und die Kosten für die Nutzung weiterhin vom Nutzer zu tragen sind. Etwaige Gebühren oder Kosten für GreenMobility werden dann ebenfalls vom Nutzer zurückgefordert. 

 

9. Fahrt beenden

9.1. GreenMobility zahlt für das Parken auf öffentlichen Straßen innerhalb der Zone und in ausgewählten Parkhäusern. Diese Parkhäuser können auch auf der GreenMobility-Website und in der mobilen App gefunden werden. Auf privaten Parkplätzen muss der Nutzer für das Parken vor Ort bezahlen.  

9.2. Der Nutzer muss das GreenMobility-Auto immer legal und gemäß den Parkregeln der Stadt parken. 

9.3. Am Ende des Mietzeitraums muss das Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen, in von GreenMobility ausgewählten Parkhäusern, in denen das Fahrzeug legal abgestellt werden darf, und auf Parkplätzen, die nicht für bestimmte Verkehrsmittel reserviert sind, wie Behindertenparkplätze, Taxis, Lastwagen und Carsharing-Plätze, die für bestimmte andere gemeinsam genutzte Fahrzeuge reserviert sind, abgestellt werden. Autos dürfen auch auf Parkplätzen geparkt werden, die für Elektroautos reserviert sind, jedoch nicht in Gärten, Garagen oder an anderen Orten. Die Autos dürfen NICHT auf Parkplätzen geparkt werden, auf denen zu irgendeinem Zeitpunkt des Tages oder der Woche nach dem Abstellen des Autos eine Parkbeschränkung (zeitlich oder anderweitig) gilt, es sei denn, dies ist in den Parkrichtlinien der örtlichen Stadt auf der Website und in der App angegeben. Eine Übersicht über die Parkmöglichkeiten finden Sie auf der GreenMobility-Website und in der mobilen App. 

9.4. GreenMobility behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung das Parken in bestimmten Bereichen zu verbieten, obwohl diese normalerweise in der Zone enthalten sind. Eine solche Änderung kann auch dann erfolgen, wenn der Nutzer einen Mietzeitraum begonnen hat und der betreffende Bereich in diesen Fällen als außerhalb der Zone liegend betrachtet wird. Die aktuelle Zone kann jederzeit in der App eingesehen werden.  

9.5. Der Nutzer haftet für die Parkgebühren, die für das GreenMobility-Fahrzeug während des Mietzeitraums und für die Zeit nach dem Ende des Mietzeitraums erhoben werden, bis ein neuer Nutzer das GreenMobility-Fahrzeug mietet oder bis das GreenMobility-Fahrzeug von GreenMobility abgeschleppt wird, wenn das Fahrzeug nicht gemäß den beschriebenen Parkregeln abgestellt wird. Wenn das Abstellen nicht gemäß den Bestimmungen in diesem Abschnitt 9 erfolgt und GreenMobility das GreenMobility-Auto aufgrund des Abstellens des Nutzers abschleppen oder versetzen musste, hat GreenMobility das Recht, ihre Kosten vom Nutzer übernehmen zu lassen. 

 

10. Geldbußen

10.1. Der Nutzer ist standardmäßig für alle Bußgelder verantwortlich, die er im Zusammenhang mit der Nutzung von GreenMobility-Fahrzeugen erhält, auch wenn diese Bußgelder nach Beendigung der Fahrt, aber im Zusammenhang mit der Fahrt ausgestellt werden. Die einzigen Ausnahmen von dieser Verantwortung sind die Fälle, die auf der Website von GreenMobility aufgeführt sind, mit laufenden Änderungen. 

10.2 Erhält der Nutzer ein Bußgeld, behält sich GreenMobility das Recht vor, das Bußgeld und alle damit verbundenen Kosten automatisch von der vom Nutzer gewählten Zahlungsmethode einzuziehen, um das Bußgeld mit dem Aussteller des Bußgeldes zu begleichen. GreenMobility ist berechtigt, eine angemessene Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Bußgeldes zu erheben. 

10.3. GreenMobility ist jederzeit berechtigt, die Einziehung des Bußgeldes an ein externes Bußgeldunternehmen zu übertragen, wie dies in einigen Ländern der Fall ist, oder an den Bußgeldaussteller oder an einen Inkassodienst, wenn dies für erforderlich gehalten wird. In jedem Fall bedeutet dies auch die Übermittlung der erforderlichen Daten über den Nutzer und die Fahrtdaten im Zusammenhang mit der Parkgebührenerhebung. 

10.4. Wenn der Nutzer einen Strafzettel erhält, der an GreenMobility als rechtmäßiger Eigentümer oder Nutzer des Fahrzeugs geschickt wird, behält sich GreenMobility das Recht vor, das Bußgeld und die damit verbundenen Kosten automatisch von der gewählten Zahlungsmethode des Nutzers einzuziehen, um das Bußgeld mit dem Aussteller des Bußgelds zu begleichen. 

10.5. Der Nutzer ist verpflichtet, die Verantwortung für die Geschwindigkeitsübertretung zu übernehmen und, falls er damit nicht einverstanden ist, den Rechtsstreit direkt mit den zuständigen Behörden zu führen, wobei er GreenMobility von diesem Verfahren entbindet. Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, auf Anfragen von GreenMobility zu Bußgeldern zu antworten und die Zahlung des Bußgeldes ordnungsgemäß zu ermöglichen. 

10.6. GreenMobility ist berechtigt, der Polizei oder anderen Behörden auf Anfrage oder auf eigene Initiative personenbezogene Daten des Nutzers im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen und/oder Strafzetteln zu übermitteln. Falls die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen von externen Bearbeitungs- oder Inkassofirmen bearbeitet werden oder bearbeitet werden können, ist GreenMobility berechtigt, die entsprechenden Informationen über den Nutzer zur Verfügung zu stellen, um die entsprechenden Bußgelder einzuziehen. 

10.7. Der Nutzer haftet ausdrücklich dafür, auf Verlangen von GreenMobility alle Strafzettel, Gebühren, Inkasso- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit Park- oder Gesetzesverstößen zu bezahlen, die dem Fahrzeug oder dem Fahrer während des Mietzeitraums oder als Folge der Anmietung auferlegt werden (z.B. eine Parkbuße, die am Ort des Mietendes erhoben und nach Ablauf der Mietzeit ausgestellt wird).  

Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für die Zahlung an die betreffende Behörde oder das betreffende Unternehmen, falls oder wenn diese die Zahlung verlangen. Um das Risiko einer Eskalation solcher Strafzettel oder Gebühren zu vermeiden, kann GreenMobility wählen, ob sie die Behörde oder das Unternehmen bezahlt oder die Identität des Nutzers mitteilt. Der Nutzer trägt die Kosten für das Ticket und eine Verwaltungsgebühr an GreenMobility. 

 

11. Versicherung, Schaden und Haftung

11.1. Die Fahrzeuge von GreenMobility sind über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung 3rd und in einigen Märkten über eine Vollkaskoversicherung versichert. Alle Schäden müssen GreenMobility unverzüglich und innerhalb von maximal 12 Stunden gemeldet werden, unabhängig davon, ob Sie als Nutzer für den Schaden verantwortlich waren oder nicht. 

11.2. Der Nutzer trägt die Selbstbeteiligung (auch als Eigenrisiko bezeichnet) von € 150,- bis € 750,- pro Schadensfall im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Dies gilt nur für die Haftpflicht für Schäden, die Dritten zugefügt wurden, und nicht für Schäden am Fahrzeug selbst oder am oder vom Eigentum des Nutzers. GreenMobility kann alle Schäden am Fahrzeug selbst direkt dem Nutzer in Rechnung stellen. Dies ist nicht durch die Versicherung gedeckt. Verstößt der Nutzer gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so haftet er GreenMobility gegenüber in vollem Umfang für den Schaden und die damit verbundenen Kosten am Fahrzeug und/oder an Dritten. 

11.3. Der Unterschied in der Höhe des Selbstbehaltes hängt unter anderem vom Alter des Nutzers ab. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Nutzer fahrlässig gehandelt hat, was als grobe Fahrlässigkeit zu bezeichnen ist, oder wenn der Schaden aufgrund der Umstände des Nutzers nicht durch die Versicherung gedeckt ist; in einem solchen Fall haftet der Nutzer in vollem Umfang für alle Kosten. Der Nutzer sollte beachten, dass es als grobe Fahrlässigkeit gilt, wenn eine andere Person als der Nutzer das Auto während der Mietdauer fährt. In diesem Fall haften Fahrer und Nutzer gemeinsam für alle Kosten im Falle von Schäden oder anderen Ereignissen ohne Einschränkung. 

11.4. Zu Beginn des Mietzeitraums kann der Nutzer eine Versicherung wählen, die sein eigenes Risiko im Schadensfall reduziert. Diese Option ist nach Beginn des Mietzeitraums nicht mehr verfügbar, und die gewählte Versicherung kann nicht gekündigt werden. 

11.5. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Fahrzeug verursacht werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Schäden von einem Dritten verursacht wurden, sofern dieser sich nicht zu erkennen gibt oder in anderer Weise verantwortlich gemacht werden kann. 

Der Nutzer haftet für die Handlungen und Unterlassungen seiner Fahrgäste, auch wenn diese Handlungen und Unterlassungen vom Nutzer nicht genehmigt wurden. 

11.6. Im Falle eines Unfalls, einer Panne oder eines Ereignisses, das Schäden am Fahrzeug oder an (Eigentum von) Dritten verursachen kann oder verursacht hat, muss der Nutzer unverzüglich den Kundendienst von GreenMobility kontaktieren. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anweisungen des Kundendienstes zu befolgen. Die Inanspruchnahme jeglicher Form von Pannenhilfe außerhalb von GreenMobility erfolgt auf Kosten und Risiko des Nutzers. Im Falle eines Unfalls, an dem eine dritte Person oder ein drittes Fahrzeug beteiligt ist, ist die Polizei zu benachrichtigen und GreenMobility zu informieren. 

Der Nutzer akzeptiert seine Verpflichtung, die Interessen von GreenMobility im Falle eines Schadens oder eines anderen Versicherungsfalls zu schützen, indem er: 

  1. Unverzügliche Benachrichtigung von GreenMobility innerhalb von maximal 12 Stunden bei Schäden am Fahrzeug oder an (Eigentum von) Dritten. 
  2. Übermittlung aller Informationen an GreenMobility, die von Bedeutung sein könnten. Beschaffung der Namen und Adressen aller beteiligten Parteien und eventueller Zeugen. 
  3. Sich nicht zu seiner Verantwortung bekennen oder seine Schuld zugeben. 
  4. Um zu vermeiden, dass das Fahrzeug verlassen wird, ohne die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. 
  5. Benachrichtigen Sie sofort die Polizei, wenn die Schuld der anderen Partei festgestellt werden muss oder wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist. 
  6. Füllen Sie unverzüglich ein vollständiges und wahrheitsgemäßes Schadensformular aus und reichen Sie es unterschrieben im Original bei GreenMobility ein. Die Nichtabgabe des vollständig ausgefüllten Schadensformulars oder dessen verspätete Abgabe wird als Behinderung der Schadensregulierung angesehen und GreenMobility behält sich das Recht vor, alle mit dem Unfall verbundenen Kosten vom Nutzer zurückzufordern. Unrichtige Angaben, insbesondere in Bezug auf die Haftung, gehen zu Lasten des Nutzers. 

11.7. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder einer Panne außerhalb der Zone, die der Nutzer zu verantworten hat, ist der Nutzer für alle Kosten verantwortlich, die mit der Rückführung des Fahrzeugs in die Zone verbunden sind. 

In jedem Fall müssen die Nutzer die Kosten für ihre Rückkehr in die Zone selbst tragen. 

11.8. Für den Fall, dass Schadenersatz oder Erstattungen, die für GreenMobility bestimmt sind, direkt an den Nutzer gezahlt werden, muss der Nutzer GreenMobility unverzüglich informieren und diese Entschädigung(en) an GreenMobility zurückzahlen. 

 

12. Haftung von GreenMobility

12.1. Die Haftung von GreenMobility beschränkt sich auf die Erfüllung der Verpflichtungen, die GreenMobility ausdrücklich im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat. GreenMobility haftet niemals für Schäden, die dem/den Nutzer(n) direkt oder indirekt durch die gewünschte oder tatsächliche Nutzung eines Fahrzeugs entstehen. 

12.2. GreenMobility haftet nicht für Schäden oder Verluste, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs durch den Nutzer ergeben, einschließlich des Eigentums von Dritten, es sei denn, GreenMobility hat fahrlässig gehandelt. 

12.3. GreenMobility kann unter keinen Umständen für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, einschließlich der Schäden, die sich aus der unangemessenen Verspätung des Nutzers ergeben, wenn das Fahrzeug während der Mietdauer des Nutzers nicht zur Verfügung steht oder ausfällt. 

12.4. In jedem Fall, in dem GreenMobility dennoch zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, darf der Betrag dieses Schadenersatzes niemals den Betrag übersteigen, den der Haftpflichtversicherer von GreenMobility in dem betreffenden Fall gezahlt hat. Besteht kein Versicherungsschutz für die Haftung von GreenMobility, ist die Schadensersatzpflicht von GreenMobility auf € 250,- begrenzt. 

 

13. Preisgestaltung und Zahlung

13.1. Der Preis für die Anmietung des GreenMobility-Fahrzeugs wird für die Dauer der Anmietung (pro angefangene Minute) gemäß der zu Beginn der Anmietung gültigen Preisliste berechnet. Zu diesem Zeitpunkt wird der Nutzer darauf aufmerksam gemacht, dass für die Abholung und Rückgabe des GreenMobility-Autos an ausgewählten Orten, z.B. am Flughafen Kopenhagen, eine Gebühr gemäß der Preisliste erhoben wird. Eine aktualisierte Liste mit zusätzlichen Gebühren finden Sie auf der GreenMobility-Website. 

Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes. Ausgenommen hiervon können gesonderte und spezifische B2B-Konten sein. 

13.2. Hat sich der Nutzer für eine minutengenaue Abrechnung (pro angefangene Minute) entschieden, belastet GreenMobility die Kreditkarte des Nutzers mit dem für die Anmietung des GreenMobility-Fahrzeugs fälligen Betrag, sobald der Nutzer die Mietdauer des GreenMobility-Fahrzeugs beendet hat. Mit einem Tag Verspätung kann der Nutzer seine Fahrt in der App unter seinem Konto einsehen. 

13.3. Der Nutzer kann sich für den Kauf eines Rabattpakets mit vorausbezahlten Minuten entscheiden. Der Preis des Pakets wird zu Beginn des Mietzeitraums entsprechend dem Paketpreis oder dem Abonnementrabatt abgezogen. Die im Voraus bezahlten Minuten sind 6 bis 12 Monate ab dem Kaufdatum gültig (siehe Seite „Preise“). Neben den in den Paketen enthaltenen Minuten werden die gefahrenen Minuten zum Standardtarif abgerechnet. Beachten Sie, dass das 14-tägige Widerrufsrecht nicht mehr möglich ist, wenn der Nutzer begonnen hat, die im Paket enthaltenen Minuten zu nutzen. 

13.4. Der Nutzer kann sich für den Kauf eines Stunden- oder Tagespakets entscheiden. Der Preis des Pakets wird zu Beginn des Mietzeitraums gemäß der Preisseite oder dem Abo-Rabatt abgezogen, und das Paket beginnt automatisch bei der nächsten Fahrt, die der Nutzer mit einem beliebigen GreenMobility-Fahrzeug beginnt. Alle Stunden- und Tagespakete sind, wenn sie nicht ausgelöst werden, 3 Monate ab dem Kaufdatum gültig. Fährt der Nutzer länger als die im Paket enthaltene Anzahl von Kilometern oder Stunden/Tagen, wird eine zusätzliche Gebühr fällig (siehe Preisseite). Beachten Sie, dass das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht mehr möglich ist, sobald das Paket für eine bestimmte Fahrt aktiviert ist. GreenMobility behält sich das Recht vor, ein nicht genutztes Stunden- oder Tagespaket nach 3 Monaten aus dem GreenMobility-Konto des Nutzers zu löschen, ohne jegliche Form der Entschädigung für den Nutzer. 

13.5. Der Preis des Nutzers für die Anmietung ein und desselben GreenMobility-Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden darf niemals den in der Preisliste angegebenen Höchstpreis pro Tag überschreiten. Wenn der Nutzer das GreenMobility-Auto nach Ablauf des Tages noch fährt, werden die verbleibenden Minuten zum normalen Minutentarif in Rechnung gestellt, siehe Preisliste. 

13.6. Der Dienst „Einen Freund einladen“ darf nur für seinen ursprünglichen Zweck verwendet werden, nämlich die Förderung von GreenMobility in einer Weise, die die eigene Kommunikation und die Kanäle von GreenMobility nicht beeinträchtigt. Ein einmaliger Code darf nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, indem er z.B. auf Webseiten oder in einem der Kanäle von GreenMobility geteilt wird. Der Nutzer darf den Code über private Nachrichten, Gruppennachrichten oder in einem Beitrag auf seinen privaten sozialen Medien teilen, aber er darf nicht als ständiges Merkmal auf einem Konto in den sozialen Medien oder anderen Seiten hinzugefügt werden. Wenn der Nutzer sich nicht an die Regeln hält, werden alle gesammelten Minuten storniert und das Konto des Nutzers sowie damit verbundene, neu erstellte Konten werden gesperrt. Die über diesen Dienst erworbenen Minuten verfallen ohne Vorwarnung 12 Monate nach dem Datum, an dem sie erworben wurden. 

13.7. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass eine Steuerpflicht nach den geltenden Steuervorschriften entstehen kann, wenn der Arbeitgeber des Nutzers die prämienbegünstigte Reise bezahlt hat und die gewonnenen Minuten privat genutzt werden. Dies ist mit anderen besonderen Lohnzuschlägen zu vergleichen, die vom Empfänger an das Finanzamt gemeldet werden müssen und ist für GreenMobility irrelevant, da GreenMobility keine Haftung für die steuerlichen Pflichten des Nutzers anerkennt. Die Reservierung und Anmietung des GreenMobility-Fahrzeugs beinhaltet kein Widerrufsrecht. 

13.8. Nach Ablauf des Mietzeitraums ist der Nutzer weiterhin verpflichtet, über eine ausreichende Deckung auf seiner Zahlungsmethode zu verfügen, um andere Kosten im Zusammenhang mit der Miete gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu decken, einschließlich der Bezahlung von Schäden, Bußgeldern, Entschädigungen und anderen Gebühren. Wenn derartige Ansprüche an den Nutzer entstehen, wird GreenMobility den Kunden darüber informieren, bevor der fällige Betrag von der Kreditkarte des Nutzers abgebucht wird. 

13.9. Wenn eine Abbuchung durch den Kreditkartenaussteller des Nutzers abgelehnt wird und dies auf die Umstände des Nutzers zurückzuführen ist, kann GreenMobility zusätzliche Gebühren vom Nutzer verlangen. Wenn das Geld nicht vom Konto des Nutzers abgehoben werden kann, behält sich GreenMobility das Recht vor, eine laufende Fahrt ohne Vorankündigung oder Haftung zu beenden. 

13.10. GreenMobility behält sich das Recht vor, Forderungen gegen den Nutzer an externe Dritte zu übertragen. Dies können z.B. Inkassobüros, Behörden, private Parkunternehmen, Bußgeldunternehmen oder ähnliches sein, je nach Land. In diesem Fall kann der Nutzer die Forderung nur an den Dritten, an den GreenMobility die Forderung abgetreten hat, in voller Höhe begleichen. Im Falle der Abtretung einer Forderung wird der Nutzer je nach Art der Forderung und des Landes entweder von GreenMobility oder dem Dritten informiert. 

 

14. Dauer und Kündigung

14.1. Eine Nutzerregistrierung bei GreenMobility wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit der Kündigung durch eine der Parteien. Jede Registrierung endet im Falle des Konkurses, der Zahlungseinstellung oder der Umschuldung des Nutzers oder des Unternehmens, jeweils zu dem Zeitpunkt, an dem dies erklärt oder festgestellt wird. 

14.2. Die Registrierung kann vom Nutzer jederzeit durch Benachrichtigung des Kundendienstes gelöscht werden. Jegliche geschuldete Zahlungen müssen vom Nutzer beglichen werden, bevor der Nutzer im System von GreenMobility endgültig gelöscht werden kann. 

14.3. GreenMobility ist berechtigt, die Registrierung in den folgenden Fällen einseitig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen: 

  1. im Falle eines Zahlungsverzugs nach der Inverzugsetzung bezüglich des Preises für die Nutzung eines Fahrzeugs: (Park-)Bußgelder und/oder andere Kosten sind sofort fällig. Die verspätete Zahlung von (Park-)Bußgeldern und/oder anderen Kosten kann daher zur sofortigen einseitigen Kündigung durch GreenMobility führen; 
  2. wenn sich herausstellt, dass bei der Registrierung oder während der Laufzeit der Registrierung unrichtige Angaben gemacht oder nicht angegeben wurden und es GreenMobility daher nicht zugemutet werden kann, die Registrierung und damit den Vertrag fortzusetzen; 
  3. wenn der Nutzer nach einer Mahnung seinen Verpflichtungen aus der Registrierung und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt; 
  4. im Falle eines Verdachts von GreenMobility auf Missbrauch, Betrug oder andere unzulässige Handlungen des Nutzers oder von Personen, die Zugang zu den Identifikationsdaten des Nutzers haben, die ausschließlich von GreenMobility zu beurteilen sind. Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer einer anderen Person als dem Nutzer erlaubt, ein Fahrzeug zu fahren. 

14.4. Wenn die Registrierung beendet wird, bevor das Fahrzeug gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig zurückgegeben wurde, hat GreenMobility insbesondere die folgenden Rechte: 

  1. Anspruch auf den Mietpreis, bis das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben wurde, 
  2. das Recht auf sofortige Rücknahme des Fahrzeugs auf Kosten des Nutzers, wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht unverzüglich ordnungsgemäß zurückgibt, 
  3. das Recht auf volle Entschädigung. 

14.5. GreenMobility ist berechtigt, seine etwaigen Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer bis zur vollständigen Begleichung einer Forderung unverzüglich auszusetzen.

 

15. Persönliche Daten

15.1. In Verbindung mit der Registrierung des Nutzers oder der Anmeldung zu einem Abonnement erteilt der Nutzer GreenMobility die Erlaubnis, Nachrichten und ähnliche Informationen an die E-Mail-Adresse des Kunden zu senden. Der Nutzer hat das Recht, diese Erlaubnis jederzeit durch eine E-Mail an GreenMobility zu widerrufen. 

15.2. GreenMobility sammelt, speichert und verarbeitet persönliche Informationen über den Nutzer. Einzelheiten zu diesen Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von GreenMobility unter greenmobility.com. GreenMobility hält sich an die aktuelle GDPR-Gesetzgebung sowie an lokale Gesetze, sofern diese anwendbar sind und über der GDPR stehen. 

15.3. Der Nutzer hat das Recht, eine Beschwerde über die Verarbeitung seiner Daten durch GreenMobility einzureichen bei: 

 

Belgien:  

Belgische Datenschutzbehörde
Tel.: +32 2 274 48 00
E-Mail: [email protected] 

Dänemark: 

Dänische Datenschutzbehörde
Tel.: +4533193200
E-Mail: [email protected] 

Finnland:  

Finnische Datenschutzbehörde
Tel.: +358 29 566 6700
E-Mail: [email protected]
 

Deutschland:

Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Tel.: 040 / 428 54 – 4040
Fax: 040 / 428 54 – 4000
E-Mail: [email protected] 

Schweden:  

Schwedische Datenschutzbehörde
Tel.: 08-657 61 00
E-Mail: [email protected] 

Die Niederlande:  

Behörde für personenbezogene Daten
Tel.: (+31) – (0)70 – 888 85 00
https://www.autoriteitpersoonsgegevens.nl
 

15.4. Bestimmte Unternehmen können von GreenMobility beauftragt werden, verschiedene Arbeiten im Zusammenhang mit den von GreenMobility angebotenen Dienstleistungen auszuführen. Diese Unternehmen können Zugang zu personenbezogenen Daten haben, wenn dies für die Durchführung der Arbeiten erforderlich ist, aber sie können nur die personenbezogenen Daten verwenden, die für die Durchführung ihrer Arbeit erforderlich sind, und sie dürfen sie nicht für andere Zwecke verwenden. Die Identität der betreffenden Unternehmen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie unter greenmobility.com. 

15.5. GreenMobility behält sich das Recht vor, personenbezogene Daten zu verwenden und weiterzugeben, wenn dies erforderlich ist, um gesetzliche Vorschriften zu erfüllen, um den Anfragen des Nutzers nachzukommen oder um bei gerichtlichen Untersuchungen oder in Fällen, die die Sicherheit von Leben und Eigentum betreffen, zu helfen. 

15.6. Der Nutzer hat die Möglichkeit, vollen Zugang zu den persönlichen Daten zu erhalten, die er GreenMobility zur Verfügung gestellt hat. Wenn der Nutzer zu irgendeinem Zeitpunkt die persönlichen Daten, die GreenMobility über den Nutzer registriert hat, ändern oder löschen möchte, oder wenn der Nutzer den Zugang ändern möchte, den GreenMobility hat, um mit dem Nutzer in Kontakt zu treten, kann der Nutzer jederzeit mit GreenMobility Kontakt aufnehmen und GreenMobility darüber informieren. Der Nutzer kann die persönlichen Daten auch an sich selbst oder an einen vom Nutzer gewählten Datenverantwortlichen übermitteln lassen. Der Nutzer kann GreenMobility über unsere lokalen Kontaktinformationen kontaktieren, die Sie in der Fußzeile der Website finden.  

15.7. GreenMobility behält sich das Recht vor, personenbezogene Daten auch nach Beendigung des Nutzerkontos zu speichern und zu verarbeiten, und zwar auf der Grundlage lokaler Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Verkehrsverstöße, Unfälle, Bußgelder und anderen relevanten Szenarien. 

 

16. Recht auf Widerruf

16.1. Der Nutzer hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Datum, an dem er den Kauf getätigt hat, wie in 13.3 angegeben. Das Rücktrittsrecht läuft ab dem Zeitpunkt des Kaufs/der Registrierung. 

16.2. Der Nutzer muss GreenMobility die Kündigung vor Ablauf der Frist schriftlich mitteilen. Es genügt, dass die Mitteilung vor Ablauf der Frist abgesendet wurde. 

16.3. Es besteht kein Rücktrittsrecht bei der Reservierung oder Nutzung des Fahrzeugs. 

16.4. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Minuten ganz oder teilweise verbraucht wurden.  

 

17. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

17.1. Wenn der Nutzer und GreenMobility keine gütliche Lösung für das Problem finden, kann der Nutzer eine Beschwerde bei den örtlichen Verbraucherschutzbehörden einreichen.  

17.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Streitigkeiten zwischen GreenMobility und dem Nutzer werden in Übereinstimmung mit dem lokalen Recht und dem Gericht ausgelegt, das für den Ort zuständig ist, an dem die Fahrzeugmiete begonnen hat. Es sei denn, GreenMobility beschließt, dänisches Recht und dänische Gerichte anzuwenden.  

17.3. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. 

 

18. Gültigkeit und Übertragung

18.1. GreenMobility behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste vorzunehmen und auf ihrer Website zu veröffentlichen. 

18.2. Der zwischen GreenMobility und dem Nutzer geschlossene Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GreenMobility nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Nutzer räumt GreenMobility im Voraus das Recht ein, den gesamten Vertrag oder Teile davon zu übertragen, ohne dass es der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers bedarf. Sollte dies der Fall sein, wird GreenMobility den Nutzer entsprechend informieren. 

18.3. Bei Abweichungen zwischen der lokalen und der englischen Fassung ist die englische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. 

18.4 Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die weiteren unten aufgeführten Mietoptionen, sofern sie nicht nachstehend abgelehnt werden. 

 

19. Vorausbuchung

19.1. Der Preis für die Vorbuchung eines Fahrzeugs ist in der Preisliste angegeben. 

19.2. Ein GreenMobility-Auto kann innerhalb der Zone in Kopenhagen, Aarhus, Malmö, Göteborg, Düsseldorf, Köln, Antwerpen, Gent und Helsinki abgegeben werden.  

19.3. Bei der Vorbuchung eines Fahrzeugs können Sie zwei Optionen für die Lieferung wählen. Eine davon ist die Lieferung bis zur Haustür, die als der nächstgelegene legale Parkplatz in der Nähe Ihrer Adresse definiert ist, vgl. die Regeln für das Parken von GreenMobility-Fahrzeugen. Die andere Möglichkeit ist die Vorbestellung eines Fahrzeugs mit Lieferung innerhalb von 500 Metern von Ihrer Adresse. 

19.4. Das Auto ist für Sie 20 Minuten vor der Lieferzeit und 1 Stunde danach verfügbar und reserviert. 

19.5. Sie müssen den Wagen in Kopenhagen und Aarhus mindestens 10 Stunden im Voraus buchen, in Antwerpen, Helsinki, Düsseldorf und Köln 12 Stunden im Voraus und in Gent 24 Stunden im Voraus. 

19.6. Die Vorbuchung erfolgt über unsere App unter dem Menüpunkt „Auto buchen“. Nach der Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per SMS und E-Mail. 

19.7. Frühestens 20 Minuten vor der Zeit, zu der das Auto bestellt wird, beginnt die Reservierung genauso, wie Sie es von normalen Reservierungen unserer Autos kennen. Reservierungen nach den 20 Minuten kosten einen zusätzlichen Minutenpreis vgl. Preisliste. 

19.8. Wenn Sie nicht innerhalb von 60 Minuten nach der Bestellung des Fahrzeugs eine Fahrt mit dem reservierten Fahrzeug begonnen haben, wird Ihre Reservierung gestoppt und das Fahrzeug wird für andere Nutzer freigegeben, die es wie alle anderen Fahrzeuge frei reservieren können. 

19.9. Der Vorbuchungspreis wird Ihnen unabhängig davon berechnet, ob Sie eine Fahrt mit dem vorgebuchten Fahrzeug antreten oder nicht. 

19.10. Die Stornierung kann bis zur Mindestbuchungszeit im Voraus für jede Stadt kostenlos erfolgen. 

19.11. Die Vorbuchungsgebühr wird unabhängig davon berechnet, ob eine Fahrt mit dem reservierten Fahrzeug angetreten wurde oder nicht. 

19.12. Das Fahren mit einem vorgebuchten Auto unterliegt den gleichen Regeln und Bedingungen wie das normale Fahren mit einem GreenMobility-Auto. Dies gilt auch für den Verbrauch von Minuten von Ihrem Konto zu dem Minutenpreis, zu dem Sie fahren. Das Auto muss auf allen legalen Plätzen innerhalb der Zone geparkt werden. 

19.13. Nicht alle Fahrzeugtypen sind in einer bestimmten Stadt für die Vorbuchung verfügbar. Sie können die verfügbaren Fahrzeugtypen immer in der App sehen.  

 

20. Business / Gewerbliches Fahren

20.1. Dieser Abschnitt enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Fahren im Rahmen einer Geschäfts- oder Unternehmensvereinbarung mit GreenMobility. Wir nennen dies Geschäfts- oder Betriebsvereinbarung. 

20.2. Für den Arbeitnehmer, der im Rahmen eines Geschäftsvertrages fährt, gelten die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie für private Fahrten. Es gelten jedoch zusätzlich die folgenden Regeln. 

20.3. Das Unternehmen, das den Vertrag abschließt, akzeptiert die folgenden Regeln: 

20.4. Die Abrechnung erfolgt entweder über die Kreditkarte des Unternehmens oder per Rechnung. Der gewählte Business Agreement Administrator des Unternehmens wählt die gewünschte Lösung in der App aus. 

20.5. Die Preise für geschäftliche Fahrten sind dieselben wie für private Fahrten, werden jedoch ohne Mehrwertsteuer angegeben. 

20.6. Das Unternehmen kommt im Rahmen der Betriebsvereinbarung für die Fahrkosten der Mitarbeiter auf. Dies gilt u.a. für Bußgelder, Steuern, Schäden, Gebühren und Haftungsverantwortung. Das Unternehmen muss GreenMobility für vom Mitarbeiter verursachte Vorfälle schadlos halten. 

20.7. Die Fahrten des Mitarbeiters werden protokolliert und der Verlauf wird dem Administrator der Geschäftsvereinbarung angezeigt. Der Arbeitnehmer akzeptiert dies, wenn er sich für das Fahren während der Arbeitszeit mit dem Geschäftskonto der Geschäftsvereinbarung anmeldet. Etwaige Auswirkungen auf die Privatsphäre im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind für GreenMobility irrelevant. 

20.8. Die auf dem Geschäftskonto der Geschäftsvereinbarung ausgewiesenen Fahrten des Arbeitnehmers werden von GreenMobility immer als beruflich betrachtet. Jede Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für GreenMobility irrelevant. Umgekehrt verhält es sich bei Fahrten auf einem Privatkonto. Hier muss der Arbeitnehmer für sich selbst zahlen und erhält Geld von seinem Arbeitgeber als Auslagen. 

20.9. GreenMobility ist nicht verantwortlich für vergessene Gegenstände oder andere Dinge, die in den Fahrzeugen zurückgelassen werden. 

 

21. Abonnement „GreenSaver“

21.1. Die monatliche Zahlung mit der Bezeichnung „GreenSaver“ gibt dem Nutzer Zugang zu verschiedenen Rabatten und Vorteilen bei GreenMobility. GreenMobility bietet eine oder mehrere Arten von Abonnements an. Ein Nutzer kann jeweils nur für ein Abonnement registriert sein. 

21.2. Die Annahme und der Kauf eines Abonnements erfolgt über die App. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer den Kauf in der App bestätigt. Andere Vorteile oder gesparte Minuten bei GreenMobility können nicht gegen eine Abo-Zahlung eingetauscht werden. 

21.3. Der Abonnementpreis wird monatlich von der Kreditkarte des Nutzers abgebucht. 

21.4. GreenMobility kann jederzeit die mit dem Abonnement des Nutzers verbundenen Vorteile und Rabatte sowie den Umfang dieser Vorteile und Rabatte ändern. Ebenso kann GreenMobility den Preis des Abonnements jederzeit mit angemessener Vorankündigung ändern. 

21.5. Die Preisübersichten, FAQs und das Marketing von GreenMobility zeigen, welche Leistungen und Rabatte mit dem Abo verbunden sind. Sei es z.B. der Minutenpreis, Prepaid-Minuten, Stunden- und Tagespakete, vorgebuchte Autos und verschiedene Gebietsgebühren. 

21.6. Die Vorteile und Rabatte gehören dem Nutzer allein und können nicht mit anderen geteilt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass das Abonnement nicht von mehreren elektronischen Geräten aus genutzt werden kann. Dies wird automatisch nachverfolgt. 

21.7. Wir behalten uns das Recht vor, Konten zu schließen oder zu sperren, wenn sie gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, ein Abonnement unabhängig vom Grund fristlos zu kündigen. 

21.8. Mit dem Kauf des Abonnements durch den Nutzer ist das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen verbunden. Der Nutzer kann nur zurücktreten, wenn das Abonnement nicht innerhalb von 14 Tagen genutzt wurde. Der Nutzer nutzt das Abonnement, indem er über das Abonnement einen Kauf tätigt, eine Leistung in Anspruch nimmt oder eine Fahrt unternimmt. 

21.9. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat + einen Monat ab dem Datum Ihres Abonnements. Der Nutzer kann das Abonnement mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Zahlungszeitraums des Nutzers kündigen. Ein Zahlungszeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Nutzer das Abonnement abschließt. Das bedeutet, dass dem Nutzer, unabhängig vom Kündigungsdatum, der Preis für das Abonnement am nächsten Anmeldedatum abgezogen wird und der Nutzer 1 Monat ab dem letzten Zahlungsdatum Abonnent der Leistungen bleibt. 

21.10. Wenn eine Zahlung fehlschlägt, wird das Abonnement automatisch fortgesetzt, jedoch ohne die enthaltenen Vorteile und Rabatte. Wenn die fehlgeschlagene Zahlung auf eigene Umstände des Nutzers zurückzuführen ist, kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden. 

 

22. Drittstaatenklausel

Niederländische Drittstaatenklausel 

22.1. Der Kunde bestätigt und erklärt sein Verständnis und seine Zustimmung, soweit erforderlich, dass Athlon der Eigentümer des Fahrzeugs ist und dass das betreffende Fahrzeug von Athlon an den Vermieter vermietet wird, der es wiederum an den Nutzer weitervermietet. 

22.2. Ungeachtet des Bestehens dieser Vereinbarung ist der Vermieter verpflichtet, das Fahrzeug auf erstes Verlangen von Athlon und gemäß dessen Anweisungen an Athlon zurückzugeben und auszuliefern, ohne dass der Vermieter ein (Zurückbehaltungs-)Recht gegenüber Athlon geltend machen kann. Im Falle einer solchen Aufforderung muss der Nutzer vollständig und bedingungslos kooperieren und das Fahrzeug an Athlon zurückgeben und ausliefern, ohne dass Athlon für Schäden, Kosten oder irgendeine Haftung haftet, und diese Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Nutzer endet mit sofortiger Wirkung und ohne Kündigungsfrist, sofern diese Vereinbarung nicht gemäß Absatz c unten auf Athlon übertragen wurde. 

22.3. Die Parteien vereinbaren, dass die Artikel 7:226 und 7:227 des niederländischen Zivilgesetzbuches nicht auf den Vertrag zwischen dem Nutzer und GreenMobility und dem Untermieter anwendbar sind. 

22.4. Diese Drittparteiklausel (Absätze a bis einschließlich f) kann weder vom Vermieter noch vom Nutzer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Athlon widerrufen, gelöscht oder geändert werden. 

 

Viel Spaß beim Fahren und danke, dass Sie die Welt ein bisschen grüner machen. Wenn Sie bis hierher gelesen haben, möchten wir uns bei Ihnen mit 20 Freiminuten bedanken, die Sie mit dem Gutscheincode: IREADTERMS. Gib ihn in der App unter „Konto“ ein. Die Minuten sind 2 Monate lang gültig, nachdem der Gutscheincode in der App hinzugefügt wurde.